Die Beantragung
Aufgenommen werden volljährige mehrfach beeinträchtigte chronisch Abhängigkeitskranke (bevorzugt Alkohol- und/oder Medikamentenabhängige) ohne Altersbegrenzung beiderlei Geschlechts.
Eine Bereitschaft zum suchtmittelfreien Leben in der Gemeinschaft wird erwartet. Eine medizinische Entgiftung, wenn nötig, wird vorausgesetzt. Der zukünftige Bewohner sollte bei Aufnahme in der Lage sein, sinnvolle Tätigkeiten auszuüben, um in der therapeutischen Gemeinschaft Anerkennung zu finden. Der Verzicht auf Gewalt wird erwartet.
Wir können keine Personen mit schweren Persönlichkeitsstörungen oder ansteckenden Krankheiten aufnehmen.
Die Gewährung der Eingliederungshilfe „Stationäres Wohnen“ obliegt den Kostenträgern. Häufig ist dies das Sozialamt bzw. der Arbeitsbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen, in einigen Landkreisen und Städten werden die Behörden unterschiedlich benannt, i. d. R. Amt für Gesundheit und Soziales. Die Einrichtung hat eine Leistungsvereinbarung nach SGB XII §75 mit dem Landkreis Märkisch-Oderland abgeschlossen, in der Aufnahmekriterien, Leistungen und Entgelte definiert sind.
Die zuständigen Sachbearbeiter nehmen Anträge an und koordinieren die Bedarfsermittlung, Ansprüche und passende bedarfsgerechte Hilfeformen. Hier kann eine Aufnahme in eine cmA-Wohnstätte beantragt werden.
Sie können auch direkt bei uns anfragen, wir unterstützen dann die offizielle behördliche Beantragung oder geben Hinweise zur weiteren Verfahrensweise.