Die Beantragung

Aufgenommen werden volljährige mehrfach beeinträchtigte chronisch Abhängigkeitskranke (bevorzugt Alkohol- und/oder Medikamentenabhängige) ohne Altersbegrenzung beiderlei Geschlechts.
Eine medizinische Entgiftung ist zuvor notwendig, wenn aktuell konsumiert wird.
Die Gewährung der Eingliederungshilfe „Ambulantes Wohnen“ obliegt den Kostenträgern. Häufig ist dies das Sozialamt bzw. der Arbeitsbereich Hilfe in besonderen Lebenslagen, in einigen Landkreisen und Städten werden die Behörden unterschiedlich benannt, i. d. R. Amt für Gesundheit und Soziales.

Die Einrichtung hat eine Leistungsvereinbarung nach SGB XII §75 mit dem Landkreis Märkisch-Oderland abgeschlossen, in der Aufnahmekriterien, Leistungen und Entgelte definiert sind.
Die zuständigen Sachbearbeiter nehmen Anträge an und koordinieren die Bedarfsermittlung, Ansprüche und passende bedarfsgerechte Hilfeformen. Hier kann eine Aufnahme in eine cmA-Wohnstätte beantragt werden.

Sie können auch direkt bei uns anfragen, wir unterstützen dann die offizielle behördliche Beantragung oder geben Hinweise zur weiteren Verfahrensweise.